SREP & Stresstests

Im SREP werden sowohl die Risikosituation und -kontrollen des Instituts als auch die damit verbundene intern ermittelte Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung des Instituts (ICAAP und ILAAP) überprüft und bewertet. Basis bilden die SREP-Leitlinien der EBA. Vor-Ort-Prüfungen, die aufsichtliche Überprüfung interner Stresstests und aufsichtliches Benchmarking von internen Ansätzen stellen wesentliche Aufsichtsaktivitäten dar, deren Ergebnisse ebenfalls in den SREP einfließen.

Der SREP folgt aufgrund der entsprechenden EBA-Leitlinien dem sogenannten ‚Säule 1 plus‘-Ansatz, bei dem die Mindestanforderungen der Säule 1 (gemäß CRD/CRR) um institutsindividuelle aufsichtliche Kapitalanforderungen zur Abdeckung von nicht oder nicht ausreichend in der Säule 1 berücksichtigten Risiken (z. B. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) ergänzt werden sogenannte zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c KWG in Säule 2.

Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)

Im SREP werden sowohl die Risikosituation und -kontrollen des Instituts als auch die damit verbundene intern ermittelte Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung des Instituts (ICAAP und ILAAP) überprüft und bewertet. Basis bilden die SREP-Leitlinien der EBA. Vor-Ort-Prüfungen, die aufsichtliche Überprüfung interner Stresstests und aufsichtliches Benchmarking von internen Ansätzen stellen wesentliche Aufsichtsaktivitäten dar, deren Ergebnisse ebenfalls in den SREP einfließen. Der SREP folgt aufgrund der entsprechenden EBA-Leitlinien dem sogenannten ‚Säule 1 plus‘-Ansatz, bei dem die Mindestanforderungen der Säule 1 (gemäß CRD/CRR) um institutsindividuelle aufsichtliche Kapitalanforderungen zur Abdeckung von nicht oder nicht ausreichend in der Säule 1 berücksichtigten Risiken (z. B. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) ergänzt werden - sogenannte zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c KWG in Säule 2.

Aufsichtliche Stresstests

Die im Rahmen des SREP ermittelten individuellen zusätzlichen Eigenmittelanforderungen werden ergänzt durch eine individuelle Eigenmittelempfehlung nach §6d KWG. Diese Eigenmittelempfehlung wird auf Basis der Ergebnisse von jährlich durchzuführenden aufsichtlichen Stresstests von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegt. In der Regel basiert die Eigenmittelempfehlung auf der Reduzierung der Kapitalausstattung des Instituts bei Anwendung eines makroökonomischen Abschwungszenarios.